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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der D&F Gesellschaft für Daten-Systeme mbH

Stand 02-2002

1. Allgemeines

Für alle Geschäfte, Lieferungen oder sonstige Vertragsschlüsse mit uns, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit; ihnen wird hiermit widersprochen. Diese können, ganz oder teilweise, nur durch unsere schriftliche Bestätigung Anwendung finden.


2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben sind maßgebend für den zustande kommenden Vertrag.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich ab Lieferstelle zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Steuern sowie den Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten.
Unsere Rechnungen sind nach Rechnungszugang zahlbar sofort ohne jeden Abzug, sofern von uns kein anderes Zahlungsziel vereinbart wird. Der Kunde kommt 30 Tage nach dieser Fälligkeit automatisch in Verzug. Der Verzug berechtigt uns zur Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen und gegebenenfalls weiteren Verzugschadens.
Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig.


4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang

Unsere Liefertermine sind unverbindlich. Feste Liefertermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich automatisch um einen angemessen Zeitraum bei Hinzukommen von jeglichen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind; dies sind beispielsweise - gleich ob bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten - Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen, höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse. Sollten wir dennoch mit einer Lieferung danach mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Das Recht zu Teillieferungen behalten wir uns vor.
Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegt in unserem Ermessen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Beschädigung zu untersuchen. Diesbezügliche Rügen sind uns unverzüglich zu melden.
Die Gefahr geht - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager oder den sonstigen bestimmungsgemäßen Versandort verlassen hat oder an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Wir behalten uns die Annahme unberechtigter Rücklieferung oder Rücksendung zu Lasten und Gefahr des Kunden vor.


5. Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz

Bei Geschäften nach dem Fernabsatzgesetz haben Verbraucher, die Ware zu einem Zweck erwerben, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, nach Eingang der ersten Lieferung ein Widerrufsrecht.
Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Die Rücksendung der Ware muss in einwandfreiem Zustand, in der Originalverpackung und mit Originalrechnung per Post erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs und der Ware an unsere Adresse.
Der Kunde ist verpflichtet unsere Lieferung auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Der Kunde hat dabei ein übliches und anerkanntes Transportunternehmen bzw. einen Paketdienst zu beauftragen. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von EUR 40,00 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Nach Eingang des fristgerechten Widerrufs und Rücksendung der Ware werden wir eventuelle Zahlungen zurückerstatten.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden sind oder Verträgen zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern der gelieferte Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden ist.


6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware, sofern an ihr Eigentum übergehen kann, bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum, so dass wir bei Vermögensverfall des Kunden zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts ein Aussonderungsrecht haben. In diesem Fall ist uns gestattet die Geschäftsräume des Kunden auf seine Kosten aufzusuchen, zu betreten und die Vorbehaltsware an uns zu nehmen.
Der Kunde ist zu Verfügungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Dispositionen jeglicher Art, über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde die Vorbehaltsware veräußert, tritt der Kunde bereits mit Vertragsschluss die Ansprüche gegen seine Abnehmer an uns ab. Die Abtretung wird von uns hiermit angenommen. Sofern der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl Sicherheiten freigeben.
Der Kunde ist verpflichtet uns alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Sachen. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.


7. Gewährleistung

Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, jedoch nicht länger als der Hersteller selbst, ab Lieferung wie folgt:
Wir werden diejenigen Teile nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstands als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung für den gleichen Fehler oder im unmittelbaren Zusammenhang stehender Fehler, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde angemessen Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns dies verweigert, sind wir insoweit von der Mängelhaftung befreit.
Es wird keine Gewähr für die Eignung unserer Waren für einen bestimmten Zweck übernommen. Jegliches Begleitmaterial unserer Waren, etwa Beschreibungen, Anleitungen oder technische Daten, stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn wir schriftlich Angaben als bestimmte Eigenschaften ausdrücklich deklarieren. Der Käufer ist in jedem Falle selbst verpflichtet, die Eignung unserer Waren für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab im einzelnen zu prüfen.
Wir weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen.
Es wird keine Gewähr übernommen für nach dem Gefahrübergang eintretende Schäden infolge fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung, ohne unsere Zustimmung vorgenommener Änderungen jeglicher Art oder für den Fall, dass die Ware Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Anforderungen entsprechen.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung zu unseren jeweils gültigen Servicepreisen berechnet.


8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Sofern ein Dritter gegen den Kunden wegen Verletzung von Urheberrechten oder gewerblicher Schutzrechte Ansprüche erhebt, hat der Kunde uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wir werden dann, bei berechtigten Ansprüchen, nach unserem Ermessen ein Nutzungsrecht erwirken oder unser Produkt so ändern, dass das Recht nicht verletzt wird oder das Produkt austauschen. Ist uns dies zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, nehmen wir das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurück. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat, die Rechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Kunden verändert oder zusammen mit von uns nicht gelieferten Produkten eingesetzt wird. Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen; der Kunde hat in diesem Fall das Recht vom Vertrag zurückzutreten.


9. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen Verschulden bei Vertragsschluss, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder ein Haftungsausschluss aus sonstigen Gründen rechtlich nicht zulässig ist. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz, Freiburg im Breisgau.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen unser Firmensitz, Freiburg im Breisgau.
Das Vertragsverhältnis und alle sonstigen Rechtsverhältnisse mit dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze (z.B. UN-Kaufrecht oder Haager Kaufrechtsübereinkommen).
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Bedingungstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Regelung durch eine Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz, Freiburg im Breisgau.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen unser Firmensitz, Freiburg im Breisgau.
Das Vertragsverhältnis und alle sonstigen Rechtsverhältnisse mit dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze (z.B. UN-Kaufrecht oder Haager Kaufrechtsübereinkommen).
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Bedingungstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Regelung durch eine Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.