Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der D&F Gesellschaft für
Daten-Systeme mbH
Stand 02-2002
1. Allgemeines
Für alle Geschäfte, Lieferungen oder sonstige Vertragsschlüsse mit uns, gelten ausschließlich
die nachstehenden Bedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit; ihnen wird hiermit
widersprochen. Diese können, ganz oder teilweise, nur durch unsere schriftliche Bestätigung
Anwendung finden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Unsere Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben sind
maßgebend für den zustande kommenden Vertrag.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich ab Lieferstelle zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Steuern sowie
den Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten.
Unsere Rechnungen sind nach Rechnungszugang zahlbar sofort ohne jeden Abzug, sofern von uns
kein anderes Zahlungsziel vereinbart wird. Der Kunde kommt 30 Tage nach dieser Fälligkeit
automatisch in Verzug. Der Verzug berechtigt uns zur Geltendmachung der gesetzlichen
Verzugszinsen und gegebenenfalls weiteren Verzugschadens.
Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten
Forderungen zulässig.
4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
Unsere Liefertermine sind unverbindlich. Feste Liefertermine bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich automatisch um einen angemessen Zeitraum bei
Hinzukommen von jeglichen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind; dies sind
beispielsweise - gleich ob bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten - Beschaffungs-,
Fabrikations- oder Lieferstörungen, höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung oder sonstige
unvorhergesehene Ereignisse. Sollten wir dennoch mit einer Lieferung danach mehr als vier
Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen
Nachfrist unter Ausschluss von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Soweit die
Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
Das Recht zu Teillieferungen behalten wir uns vor.
Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegt in unserem Ermessen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und
Beschädigung zu untersuchen. Diesbezügliche Rügen sind uns unverzüglich zu melden.
Die Gefahr geht - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf den Kunden über, sobald
die Ware unser Lager oder den sonstigen bestimmungsgemäßen Versandort verlassen hat oder an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls sich der Versand ohne unser
Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft
auf den Kunden über.
Wir behalten uns die Annahme unberechtigter Rücklieferung oder Rücksendung zu Lasten und Gefahr
des Kunden vor.
5. Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz
Bei Geschäften nach dem Fernabsatzgesetz haben Verbraucher, die Ware zu einem
Zweck erwerben, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, nach Eingang der ersten
Lieferung ein Widerrufsrecht.
Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen.
Die Rücksendung der Ware muss in einwandfreiem Zustand, in der
Originalverpackung und mit Originalrechnung per Post erfolgen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs und
der Ware an unsere Adresse.
Der Kunde ist verpflichtet unsere Lieferung auf unsere
Kosten und Gefahr zurückzusenden. Der Kunde hat dabei ein übliches und
anerkanntes Transportunternehmen bzw. einen Paketdienst zu beauftragen.
Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von EUR 40,00 hat der Kunde die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung zu tragen. Nach Eingang des fristgerechten Widerrufs und
Rücksendung der Ware werden wir eventuelle Zahlungen
zurückerstatten.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt worden sind oder Verträgen zur Lieferung von
Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern der gelieferte
Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware, sofern an ihr Eigentum übergehen kann, bleibt bis zur vollständigen
Zahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden und bis zur
Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum, so dass wir bei Vermögensverfall des Kunden
zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts ein Aussonderungsrecht haben. In diesem Fall ist
uns gestattet die Geschäftsräume des Kunden auf seine Kosten aufzusuchen, zu betreten und die
Vorbehaltsware an uns zu nehmen.
Der Kunde ist zu Verfügungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen
Dispositionen jeglicher Art, über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht
befugt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und
uns unverzüglich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde die Vorbehaltsware veräußert,
tritt der Kunde bereits mit Vertragsschluss die Ansprüche gegen seine Abnehmer an uns ab. Die
Abtretung wird von uns hiermit angenommen. Sofern der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden nach
unserer Wahl Sicherheiten freigeben.
Der Kunde ist verpflichtet uns alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen
Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen, erwerben wir Miteigentum
im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Sachen. Verarbeitung oder
Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne uns zu
verpflichten.
7. Gewährleistung
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, jedoch nicht länger als der Hersteller selbst,
ab Lieferung wie folgt:
Wir werden diejenigen Teile nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern, die sich infolge
eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstands als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit
nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über.
Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung für den gleichen Fehler oder im unmittelbaren
Zusammenhang stehender Fehler, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder
Minderung verlangen. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde angemessen Zeit und Gelegenheit
zu gewähren. Wird uns dies verweigert, sind wir insoweit von der Mängelhaftung befreit.
Es wird keine Gewähr für die Eignung unserer Waren für einen bestimmten Zweck übernommen.
Jegliches Begleitmaterial unserer Waren, etwa Beschreibungen, Anleitungen oder technische
Daten, stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von
Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn wir schriftlich Angaben als bestimmte
Eigenschaften ausdrücklich deklarieren. Der Käufer ist in jedem Falle selbst verpflichtet, die
Eignung unserer Waren für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab im einzelnen zu
prüfen.
Wir weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware
vollständig fehlerfrei zu erstellen.
Es wird keine Gewähr übernommen für nach dem Gefahrübergang eintretende Schäden infolge
fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung, ohne unsere Zustimmung vorgenommener Änderungen
jeglicher Art oder für den Fall, dass die Ware Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht
den Anforderungen entsprechen.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt,
werden die Kosten der Überprüfung zu unseren jeweils gültigen Servicepreisen berechnet.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Sofern ein Dritter gegen den Kunden wegen Verletzung von Urheberrechten oder gewerblicher
Schutzrechte Ansprüche erhebt, hat der Kunde uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wir werden
dann, bei berechtigten Ansprüchen, nach unserem Ermessen ein Nutzungsrecht erwirken oder unser
Produkt so ändern, dass das Recht nicht verletzt wird oder das Produkt austauschen. Ist uns
dies zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, nehmen wir das Produkt gegen Erstattung des
Kaufpreises zurück. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Rechtsverletzung zu
vertreten hat, die Rechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns
nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Kunden
verändert oder zusammen mit von uns nicht gelieferten Produkten eingesetzt wird. Weitergehende
Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen; der Kunde hat in diesem Fall das Recht vom Vertrag
zurückzutreten.
9. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen
Verschulden bei Vertragsschluss, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder ein
Haftungsausschluss aus sonstigen Gründen rechtlich nicht zulässig ist. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller unserer
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz, Freiburg
im Breisgau.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen unser Firmensitz, Freiburg im Breisgau.
Das Vertragsverhältnis und alle sonstigen Rechtsverhältnisse mit dem Kunden unterliegen
ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze (z.B.
UN-Kaufrecht oder Haager Kaufrechtsübereinkommen).
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, oder
dieser Bedingungstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die
unwirksame oder unvollständige Regelung durch eine Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz, Freiburg
im Breisgau.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen unser Firmensitz, Freiburg im Breisgau.
Das Vertragsverhältnis und alle sonstigen Rechtsverhältnisse mit dem Kunden unterliegen
ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze (z.B.
UN-Kaufrecht oder Haager Kaufrechtsübereinkommen).
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, oder
dieser Bedingungstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die
unwirksame oder unvollständige Regelung durch eine Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
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